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Damit verstieß er gegen den Schatzregal-Paragraf, nach dem solche kulturhistorisch wertvollen Stücke Landesbesitz sind. Ihm wurde mittlerweile eine Geldstrafe aufgebrummt. Die war mit 500 Euro so niedrig, dass sie potentielle Raubgräber wohl nicht abschrecken wird. Denn die plündern sogar geschützte Flächen und verhökern die Beute auf dem Schwarzmarkt. Im Video: Hinter Bücherregal versteckt: Polizisten finden Schatz mit Nazi-Relikten

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Schatzsucher verrät Tipps: In Deutschland gibt es Tonnen von Gold und Silber - FOCUS Online

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"da hinten am Berg habe ich einmal alte Mauerreste gesehen". Trotzdem sollte man nie vergessen, dass man sich in seinem "Revier" befindet und wenn der Förster die Anweisung gibt: "Ich möchte nicht, dass hier gesucht wird" (weil z. gerade gejagt wird oder noch sehr gefährliche Altlasten aus dem Krieg im Boden liegen); dann wechselt man ohne Diskussionen die Örtlichkeit! "Wie kann ich verhindern, dass ich von den Archäologen bzw. deren Mitarbeitern angezeigt werde bzw. mir sogar eine Klage droht? " Verhindern kann man das leider nicht (immer). Anzeigen erstatten / Verklagen kann in Deutschland jeder, dass ist auch schon immer so gewesen. Normalerweise klagt man allerdings nur, wenn eine Chance besteht auch zu gewinnen, da man ansonsten die Kosten des Rechtsstreits selber tragen muss. Unglücklicherweise bleiben die Amtsarchäologen nicht auf den Kosten ihrer verlorenen Prozesse sitzen. Diese bezahlen leider wir – die Steuerzahler! Daher werden diese auch weiterhin unsinnige Prozesse ohne Aussicht auf Erfolg führen und immer darauf hoffen, dass ein Richter sich nicht richtig mit der Materie (des Sondengehens) auskennt und irgendwann vielleicht doch noch einmal einen Sondengänger verurteilt.

Hallo interessierte Sondelgemeinde, aufgrund der Ferienzeit häufen sich jetzt bei uns die Posteingänge in beträchtlicher Zahl. Leider können wir zur Zeit nicht alle eure Anfragen so ausführlich beantworten, wie wir das sonst für euch immer gerne tun. Vor diesem Hintergrund stellen wir euch " die " Antworten auf die am " häufigsten " gestellten Fragen jetzt auch "Online" zur Verfügung. Nachfolgend eine engere Auswahl der häufigsten Fragen: "Ich mache Urlaub in Deutschland bzw. nicht in meinem Bundesland, in dem ich lebe. Ich würde gerne mit meiner Metallsonde suchen gehen. Brauche ich vorab eine (Lizenz) Genehmigung? " Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern bedarf es keiner Genehmigung. Lediglich in Schleswig-Holstein braucht man immer eine Genehmigung für den Einsatz eines Metalldetektors – wenn man es genau nimmt sogar auch dann, "wenn man nur eine Stromleitung in einem Zimmer suchen möchte".

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