Amtsgericht Hünfeld Mahnbescheid Widerspruch

Sobald eine der Forderungen nicht berechtigt ist, sollten Sie ebenfalls Widerspruch erheben. 2. Wichtige Fristen Mit Erhalt des Mahnbescheids beginnt eine zweiwöchige Frist, in der Sie entweder die Forderung begleichen oder dem Mahnbescheid widersprechen. Entscheidend für den Fristbeginn ist das durch den Postboten vermerkte Datum auf dem Briefumschlag. Unerheblich für den Fristbeginn ist, wann Sie persönlich den Brief erhalten und öffnen. Um einen schriftlichen Nachweis für Ihren frist- und formgerechten Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu haben, sollte Ihr Antwortschreiben an das Mahngericht per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Erreicht Ihr Widerspruch das Amtsgericht erst nach Ablauf der Frist, ist dieser dennoch wirksam – sofern der Gläubiger beim Mahngericht noch keinen Vollstreckungsbescheid beantragt hat. Ist dies bereits geschehen, wird der Widerspruch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt und ist mit anderen Voraussetzungen verbunden. 3. So füllen Sie das Widerspruchsformular richtig aus Möchten Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erheben, können Sie den beiliegenden amtlichen Vordruck verwenden.

Mahnbescheid widersprechen & Zwangspfändung verhindern

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Erreicht Ihr Widerspruch nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist das Mahngericht, kann ein Anwalt zunächst eine Zwangspfändung verhindern. Dafür kontaktiert er den Gläubiger durch ein anwaltliches Schreiben. Ziel der Kontaktaufnahme ist eine außergerichtliche Einigung zu Ihren Gunsten, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein Anwalt unterstützt Sie hierbei mit seiner Erfahrung in zahlreichen ähnlichen Fällen und übernimmt die Verhandlungen. Sollte keine Einigung außergerichtlich möglich sein, vertritt ein Anwalt im Zivilprozessverfahren Ihre Rechte. Dazu gehört u. a. das Verfassen der Klageerwiderung und die Prozessführung vor Gericht.

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